AGB & Reseller-Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Quirin Sammeck, selbständiger Softwareentwickler (nachfolgend „TECKONOLOGIA“), für das Reseller-Portal und den Erwerb von Registrierungsschlüsseln.

Stand: 21.09.2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen TECKONOLOGIA, Quirin Sammeck, Leopoldstraße 31, 80802 München, Deutschland (nachfolgend „TECKONOLOGIA“) und ihren Vertriebspartnern (nachfolgend „Reseller“) über die Nutzung des Reseller-Portals unter teckonologia.com/portal sowie den Erwerb von Registrierungsschlüsseln für die Software-Produkte von TECKONOLOGIA (insbesondere PIPA 3D und weitere Editionen).

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können im Portal keine Käufe tätigen.

Der Reseller erwirbt die Registrierungsschlüssel für die Weiterveräußerung an Endkunden und verkauft diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Kaufvertrag über einen Registrierungsschlüssel kommt ausschließlich zwischen dem Reseller und seinem Endkunden zustande; TECKONOLOGIA ist nicht Vertragspartner des Endkunden. Die Lizenzgewährung an den Endkunden erfolgt auf Grundlage der Endkunden-Lizenzbedingungen, die der Reseller dem Endkunden bei Lieferung des Registrierungsschlüssels übergeben muss.

Abweichende Bedingungen des Resellers gelten nur, wenn TECKONOLOGIA sie in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.

2. Vertragsschluss und Reseller-Konto

Die Reseller-Beziehung beginnt mit einem Antrag über das Portal (Registrierung mit Nachweis eines webbasierten Auftritts, z. B. Website oder YouTube-Kanal). TECKONOLOGIA prüft den Antrag nach eigenem Ermessen und kann ihn ohne Angabe von Gründen ablehnen. Mit der Freischaltung (per E-Mail bestätigt) kommt der Reseller-Vertrag auf Basis dieser Bedingungen zustande.

Ein Rechtsanspruch auf Freischaltung, auf den Erhalt bestimmter Konditionen oder auf Fortbestand des Kontos besteht nicht. TECKONOLOGIA behält sich insbesondere das Recht vor, Anträge ohne nachvollziehbaren öffentlichen Auftritt abzulehnen.

Der Reseller sichert zu, dass die bei Registrierung und in den Einstellungen angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind, und verwahrt seine Zugangsdaten und API-Keys vertraulich.

3. Registrierungsschlüssel: Bestellung und Kaufabwicklung

Bestellungen erfolgen über das Portal („Lizenz kaufen“) oder über die Reseller-API. Für jeden Registrierungsschlüssel sind Vor- und Nachname der Person anzugeben, für die der Registrierungsschlüssel ausgestellt wird (Namensbindung) — manche Registrierungsschlüssel können ausschließlich namensgebunden erstellt werden. Der Reseller versichert, dass diese Angaben auf einer entsprechenden Einwilligung bzw. Legitimation durch den Endkunden beruhen, dass er seine Endkunden vorab klar und deutlich auf die Namensbindung hingewiesen hat und dass er sich dies vom Endkunden ausdrücklich hat bestätigen lassen (Pflicht-Checkbox im Bestellprozess, Wortlaut siehe Abschnitt 7). Er informiert seine Endkunden zudem über die Verarbeitung dieser Daten gemäß Datenschutzerklärung.

Der Vertragsschluss über einen Registrierungsschlüssel erfolgt durch Bestätigung des Kaufvorgangs im Portal („Zahlungspflichtig bestellen“) bzw. durch erfolgreiche API-Anfrage. Frei-Lizenzen (Willkommens-Kontingent, vom Administrator vergebene Kontingente) sind zur Eigennutzung, Evaluation und zum kostenlosen Verschenken bestimmt; ihr Verkauf ist untersagt.

Registrierungsschlüssel werden unmittelbar nach dem Kauf erzeugt und angezeigt; der Reseller hat sie selbst zu speichern und an seinen Endkunden weiterzugeben.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich sind die im Portal ausgewiesenen Preise (Endkundenpreis abzüglich des für den Reseller gültigen Mengenrabatts, gestaffelt von 20 % bis 50 % nach lebenslang bezahlten Verkäufen je Edition) zuzüglich eines Aufschlags von 50 % für Registrierungsschlüssel, die alle Betriebssysteme umfassen. Gruppen-Registrierungsschlüssel (ab 5 Geräte, nur für die Editionen SKOOL und HIGH-SKÅL) werden linear pro Gerät zum Katalogpreis berechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Rechnung: als monatliche Sammelrechnung; andere Abrechnungsintervalle nur nach individueller Vereinbarung für den jeweiligen Reseller. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig (Zahlungsziel). Zur Nutzung des Kaufs und der API müssen vollständige Rechnungsdaten hinterlegt sein.

Es gilt die Regelbesteuerung. Kunden außerhalb Deutschlands bzw. der EU können keine Mehrwertsteuer geltend machen oder abziehen. Änderungen der Endkundenpreise und Rabattstaffeln bleiben vorbehalten; für bereits bestellte Registrierungsschlüssel gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte Preis.

5. Zahlungsverzug, Mahnung und Registrierungsschlüssel-Sperre

Kommt der Reseller seinen Zahlungspflichten nicht nach, gilt folgendes gestuftes Verfahren: (a) nach Fristablauf erfolgt eine erste Mahnung per E-Mail; (b) dreißig Tage danach eine zweite Mahnung mit Androhung der Sperre, mit der zugleich der Erwerb weiterer Lizenzen — auch Frei-Lizenzen — im Portal und über die API ausgesetzt wird (Kaufstopp); (c) fünfzehn Tage nach der zweiten Mahnung werden ausschließlich die Registrierungsschlüssel serverseitig gesperrt, deren Zahlung (die betreffende Sammelrechnung) nicht eingegangen ist. Bereits bezahlte Registrierungsschlüssel — auch aus anderen, beglichenen Rechnungen — bleiben von der Sperrung ausdrücklich ausgenommen und laufen uneingeschränkt weiter.

Die Sperrung wirkt über den Lizenzserver (reg.teckonologia.com) und nur bei bestehender Internetverbindung der Endgeräte; offline laufen die Anwendungen zunächst uneingeschränkt weiter (Offline-Garantie). Nach Ausgleich der betreffenden Rechnung werden die gesperrten Schlüssel automatisch wieder freigegeben; der Kaufstopp endet mit vollständigem Ausgleich aller offenen Rechnungen.

Der Reseller erkennt an, dass die Sperrung die mit persönlichen Namen seiner Endkunden ausgestellten Registrierungsschlüssel der unbezahlten Rechnung betrifft. Er verpflichtet sich, seine Endkunden hierauf — insbesondere bei Eintritt des Verzugs — unverzüglich hinzuweisen und im eigenen Namen die Kommunikation mit den Endkunden zu übernehmen. Weitergehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatz der Endkunden gegen den Reseller) gehen zu Lasten des Resellers, soweit die Sperre auf seinem Zahlungsverzug beruht.

Im Verzug ist TECKONOLOGIA berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (Neun Prozentpunkte über Basiszins) zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche und eines Zurückbehaltungsrechts bleibt unberührt.

6. Natur und Umfang der Registrierungsschlüssel

  • Einzel-OS-Lizenz: Nutzung auf bis zu 2 Geräten gleichzeitig; Alle-OS-Lizenz: bis zu 4 Geräte gleichzeitig.
  • Gruppen-Registrierungsschlüssel: ein Registrierungsschlüssel für 5 bis 999 Geräte (nur SKOOL/HIGH-SKÅL), gilt für alle Betriebssysteme.
  • Registrierungsschlüssel sind nicht übertragbar; die Online-Plausibilisierung erfolgt mit zufälliger Geräte-ID höchstens viermal jährlich; bei Überschreitung der Gerätegrenzen kann ein Registrierungsschlüssel gesperrt werden.
  • Registrierungsschlüssel sind zeitlich unbefristet für die erworbene Software-Version gültig. Die Software wird weiterentwickelt; ein Anspruch auf Updates oder neue Versionen besteht nicht.

7. Pflichten des Resellers

  • Der Reseller verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; er beachtet die für ihn geltenden Gesetze (u. a. Preisangaben-, Abstands- und Wettbewerbsrecht, Steuerpflichten).
  • Der Reseller informiert jeden Endkunden über die Namensbindung des Registrierungsschlüssels, die Endkunden-Lizenzbedingungen (Übergabe in Textform), die Funktionsweise der Online-Plausibilisierung (reg.teckonologia.com) und sein eigenes Widerrufsrecht (siehe Widerrufsbelehrungen für Endkunden).
  • API-Keys dürfen ausschließlich serverseitig verwendet und niemals in Client-/Frontend-Code eingebettet werden; das Rate-Limit (60 Anfragen/Minute) ist zu beachten.
  • Das Teilen, Weiterverkaufen oder öffentliche Anbieten einzelner Registrierungsschlüssel auf Marktplätzen, das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen sowie jede Form irreführender Werbung (insbesondere über Eigenschaften, die die Software nicht hat) sind untersagt.
  • Fair-Use-Konditionen (Einbettung exportierter HTML-Ansichten; Plattform-Bereitstellung: 50 Cent je zahlendem Endnutzer und Monat, unabhängig von der Bereitstellungsart; kostenlose Accounts ausgenommen — nichtkommerzielle einfache Websites dürfen den Editor ohne Registrierung als Reseller bereitstellen, die kommerzielle Bereitstellung erfordert eine Reseller-Registrierung; Nutzung des AUTOMATOR in Druckfarmen) gelten ausschließlich zu den auf der Produktseite ausgewiesenen Bedingungen. Die Einordnung erfolgt nach Kontaktaufnahme und Projektvorstellung durch TECKONOLOGIA.
  • Der Reseller weist vor Vertragsschluss klar und deutlich darauf hin, dass manche Registrierungsschlüssel ausschließlich namensgebunden (Vor- und Nachname, nicht übertragbar) erstellt werden können. Beim Kauf über den Shop des Resellers muss der Endkunde dies über eine gesonderte, nicht vorangekreuzte Option (Checkbox) ausdrücklich bestätigen. Vorgeschriebener Wortlaut der Bestätigung: „Mir ist bewusst, dass der Registrierungsschlüssel ausschließlich auf meinen Vor- und Nachnamen ausgestellt, personalisiert und nicht übertragbar ist. Eine Ausstellung auf einen anderen Namen oder eine spätere Übertragung ist ausgeschlossen.“ Ohne diese Bestätigung darf kein namensgebundener Registrierungsschlüssel bestellt werden; die Bestätigung ist zu dokumentieren.

8. Kein Exklusivrecht, Eigenvertrieb

Der Reseller erhält keine Gebiets- oder Exklusivrechte. TECKONOLOGIA ist berechtigt, in jedem Land weitere Reseller zu betrauen, selbst zu vertreiben und Vertriebswege jederzeit zu ändern. Anpassungen des 3D-Basis-Templates, der Benennungen und Vordefinitionen für eigene ländersprachliche Versionen sind dem Reseller gestattet, sofern er für die jeweilige Landessprache mindestens 10.000 Registrierungsschlüssel verkauft hat oder für Plattformen mit hohem Fair-Use-Aufkommen eine Sonderabsprache getroffen wurde.

9. Laufzeit und Kündigung

Der Reseller-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann TECKONOLOGIA den Kaufzugang mit Wirkung zu einem genannten Zeitpunkt sperren (Kaufstopp in Portal und API); bereits erworbene Registrierungsschlüssel bleiben davon unberührt und laufen weiter.

Bei Beendigung endet das Recht zum Erwerb weiterer Registrierungsschlüssel; bereits erworbene und bezahlte Registrierungsschlüssel bleiben unverändert gültig, solange die zugehörige Software nutzbar ist. Offene Rechnungen sind auch nach Beendigung zu begleichen.

10. Gewährleistung und Mitwirkung

TECKONOLOGIA gewährleistet, dass erzeugte Registrierungsschlüssel dem beschriebenen Format entsprechen (Namensbindung, Plattform- und Gerätegrenzen) und bei ordnungsgemäßer Eingabe in der jeweils vorgesehenen Software-Version aktivierbar sind. Der Reseller hat Registrierungsschlüssel nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb angemessener Frist anzuzeigen (§ 377 HGB); sonst gilt der Registrierungsschlüssel als genehmigt.

Für die Funktionsfähigkeit der Software beim Endkunden (u. a. Betriebssystem-Kompatibilität, Hardware-Anforderungen) ist der Reseller als Verkäufer gegenüber seinem Endkunden verantwortlich; die Produktbeschreibungen auf teckonologia.com sind hierfür die verbindliche Grundlage.

11. Haftung

TECKONOLOGIA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie innerhalb der Garantie für die Beschaffenheit eines Registrierungsschlüssels.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TECKONOLOGIA nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, höchstens jedoch bis zum Auftragswert der betroffenen Bestellung. Eine weitergehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Datenverlust beim Endkunden des Resellers — ist ausgeschlossen.

Der Reseller stellt TECKONOLOGIA von Ansprüchen Dritter (insbesondere Endkunden) frei, soweit diese auf einem Verhalten des Resellers beruhen, das gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstößt.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (u. a. Konditionen, API-Keys, Preislisten, Kundendaten) vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Vorgaben; der Reseller ist insbesondere verantwortlich für seine eigene datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung im Verhältnis zu seinen Endkunden.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Änderungen dieser Bedingungen werden im Portal veröffentlicht und per E-Mail angekündigt; sie werden Vertragsbestandteil, wenn der Reseller nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Ankündigung in Textform widerspricht und in der Ankündigung auf diese Folge hingewiesen wurde.

14. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.