Lizenzbedingungen für Endkunden

Diese Lizenzbedingungen gelten für Software von TECKONOLOGIA (insbesondere PIPA 3D), die mit einem personalisierten Registrierungsschlüssel genutzt wird.

Stand: 21.09.2026

Hinweis für Reseller

Der Kaufvertrag über den Registrierungsschlüssel kommt zwischen dem Reseller (Verkäufer) und dem Endkunden zustande. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Endkunden diese Lizenzbedingungen spätestens bei Lieferung des Registrierungsschlüssels in Textform zu übergeben (z. B. als Link oder PDF mit der Auftragsbestätigung). Er muss den Endkunden vor Vertragsschluss klar und deutlich darauf hinweisen, dass der Registrierungsschlüssel ausschließlich namensgebunden ausgestellt wird, und sich dies über eine gesonderte Option (Checkbox) mit dem vorgeschriebenen Wortlaut aus den AGB (Abschnitt 7) ausdrücklich bestätigen lassen. Der unten genannte „Verkäufer“ ist stets der Reseller, bei dem der Endkunde gekauft hat.

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die Einräumung eines zeitlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechts an der Software („PIPA 3D“, Edition gemäß Bestellung) von TECKONOLOGIA, Quirin Sammeck, Leopoldstraße 31, 80802 München („Hersteller“), zugunsten des Endkunden („Lizenznehmer“). Verkauft wird das Nutzungsrecht; der Quellcode ist nicht Bestandteil. Die kostenlosen Editionen (WEB, K1DS) können ohne Registrierungsschlüssel genutzt werden; für sie gelten diese Bedingungen sinngemäß.

2. Personalisierter Registrierungsschlüssel und Gerätegrenzen

  • Der Registrierungsschlüssel ist mit Vor- und Nachnamen des Lizenznehmers persönlich verbunden (Namensbindung) und wird in der App bei der ersten Nutzung eingegeben.
  • Einzel-OS-Lizenz: Nutzung auf bis zu 2 Geräten gleichzeitig. Alle-OS-Lizenz: bis zu 4 Geräte gleichzeitig. Gruppen-Registrierungsschlüssel: die im Registrierungsschlüssel festgelegte Anzahl (ab 5 Geräte, nur Editionen SKOOL/HIGH-SKÅL).
  • Der Registrierungsschlüssel ist nicht übertragbar und darf nicht weitergegeben, vermietet, verliehen oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

3. Online-Plausibilisierung und Offline-Garantie

Die Software gleicht den Registrierungsschlüssel höchstens viermal jährlich sowie einmalig bei der Aktivierung mit dem Lizenzserver des Herstellers (reg.teckonologia.com) ab. Übermittelt werden dabei nur der Registrierungsschlüssel-Code und eine zufällige Geräte-ID — keine personenbezogenen Daten wie der Name des Lizenznehmers.

Offline-Garantie: Ohne Internetverbindung (oder bei Serverfehler) läuft die Software uneingeschränkt weiter. Eine Sperrung des Registrierungsschlüssels (siehe Abschnitt 4) wirkt nur bei bestehender Verbindung zum Lizenzserver.

4. Sperrung des Registrierungsschlüssels

Der Hersteller kann einen Registrierungsschlüssel serverseitig sperren, wenn (a) der Registrierungsschlüssel auf mehr Geräten genutzt wird als erlaubt, (b) technische Schutzmaßnahmen umgangen werden oder (c) der Verkäufer, der den Registrierungsschlüssel erworben hat, seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Hersteller nicht nachkommt und die Rechnung, zu der dieser Registrierungsschlüssel gehört, trotz zweimaliger Mahnung — erste Mahnung nach Fälligkeit, zweite Mahnung dreißig Tage danach, Sperre frühestens fünfzehn Tage nach der zweiten Mahnung — unbeglichen bleibt. Registrierungsschlüssel, deren Zahlung eingegangen ist, werden niemals aus Grund (c) gesperrt.

Der Verkäufer verpflichtet sich, den Lizenznehmer unverzüglich zu informieren, wenn eine Sperre droht oder eintritt, und den Registrierungsschlüssel nach Ausgleich der betreffenden Rechnung wieder freigeben zu lassen. Nach Zahlungseingang beim Hersteller werden die zu dieser Rechnung gehörenden gesperrten Registrierungsschlüssel automatisch wieder aktiviert.

Der Lizenznehmer kann bei berechtigter Sperrung (a) oder (b) keinen Ersatz für die ausgefallene Nutzungszeit verlangen. Tritt die Sperre aus Grund (c) ein, richten sich seine Ansprüche ausschließlich gegen seinen Verkäufer.

5. Fair-Use-Nutzung exportierter Dateien

  • Exportierte 3D-Modelle (.pipa, STL, 3MF, Mesh- und Vektorformate) dürfen vom Lizenznehmer für seine eigenen, auch gewerblichen Zwecke genutzt werden.
  • Die exportierte HTML-Ansicht eines Modells darf kostenfrei auf eigenen Webseiten als Produktvoransicht eingebunden werden (Simple Website); bei Foren gilt eine Grenze von 500 € Umsatz im Monat; Shopbetreiber dürfen sie per iframe mit Preview-Hash als Produktvorschau einbetten.
  • Wer die Web-Version auf der eigenen Plattform oder Subdomain bereitstellt, braucht eine Fair-Use-Plattform-Vereinbarung (50 Cent je zahlendem Endnutzer und Monat, unabhängig von der Bereitstellungsart; kostenlose Accounts ausgenommen; inkl. MwSt.). Nichtkommerzielle einfache Websites dürfen den Editor ohne Registrierung als Reseller bereitstellen; die kommerzielle Bereitstellung erfordert eine Registrierung als Reseller. Die Einordnung erfolgt nach Kontaktaufnahme und Projektvorstellung durch TECKONOLOGIA.

6. Urheberrecht und Schutzmaßnahmen

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung über die zur bestimmungsgemäßen Nutzung benötigten Kopien hinaus, Dekompilierung über die gesetzlich erlaubten Grenzen hinaus, Entfernen von Urheberrechtsvermerken und jede Form der Registrierungsschlüssel-Manipulation sind untersagt.

7. Gewährleistung des Verkäufers

Für Beschaffenheit und Funktionsumfang der Software gilt die Produktbeschreibung auf teckonologia.com als Vertragsgrundlage zwischen Verkäufer und Lizenznehmer. Das gesetzliche Mängelrecht des Lizenznehmers richtet sich gegen den Verkäufer. Die Software wird weiterentwickelt; ein Anspruch auf Updates oder neue Versionen besteht nicht.

8. Haftung

Die Haftung des Herstellers gegenüber dem Lizenznehmer ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beschränkt; im Übrigen haftet der Hersteller dem Lizenznehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren typischen Durchschnittsschadens, höchstens bis zum Kaufpreis des Registrierungsschlüssels.

Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Lizenznehmer richtet sich nach den zwischen ihnen geltenden Regelungen (gesetzliche Vorschriften, AGB des Verkäufers).

9. Datenschutz

Der Lizenznehmer wird darüber informiert, dass die Software den Lizenzserver nur mit Registrierungsschlüssel-Code und zufälliger Geräte-ID kontaktiert (siehe Abschnitt 3). Der vollständige personalisierte Registrierungsschlüssel wird ausschließlich in einem reinen Schreibverfahren auf einem separaten Archiv-Server verwahrt; auf dem Registrations-Server verbleibt nur ein Schlüsselteil ohne Namen zum Gültigkeitsabgleich. Weitere Hinweise enthält die Datenschutzerklärung des Herstellers unter teckonologia.com/datenschutz.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht des Landes, in dem der Lizenznehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit der Verkäufer unternehmerisch handelt; andernfalls deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.